Kosten & Kostenübernahme

Unsere Ordination ist eine Privatzahnarztpraxis

 

Was ist ein Privatzahnarzt?
Der Privatzahnarzt ist ein niedergelassener Zahnarzt, der mit den Krankenversicherungsträgern keinen Vertrag abgeschlossen hat und somit nicht an deren Tarife gebunden ist.

Wer kann sich an einen Privatzahnarzt wenden?
Jeder Patient darf sich direkt an den Privatzahnarzt seines Vertrauens wenden. Natürlich ist aber auch eine Überweisung vom Kassenarzt bzw. Hausarzt, sowie von jedem anderen Privatarzt möglich. Unabhängig von der Krankenversicherung wird der Patient als Privatpatient behandelt.

Wie erfolgt die Verrechnung der Leistungen bei einem Privatzahnarzt?
Vor Beginn der Behandlung informieren wir Sie ausführlich über die anfallenden Kosten. Nach der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung mit allen durchgeführten Leistungen. Die Rechnung müssen Sie vorerst selbst bezahlen. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Laut österreichischer Rechtslage steht dem Patienten eine Kostenrückerstattung durch die Krankenversicherung entsprechend den satzungsmäßigen Bestimmungen zu. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich dabei nach dem Honorar, das die betreffende Krankenkasse üblicherweise dem Vertragsarzt bezahlt, abzüglich eines Selbstbehaltes. Die Leistungen können vom Privatzahnarzt jedoch meist nicht zu den Kassentarifen angeboten werden. Des Weiteren bietet der Privatzahnarzt Ihnen auch Leistungen an, wofür die Krankenkasse grundsätzlich keine Kostenerstattung leistet!

Sie haben Fragen zur Kostenübernahme?
Rufen Sie uns einfach unter +43 512 58 08 94 an oder senden Sie uns eine E-Mail.